ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
I. Diese von SF-FILTER Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (SF-FILTER GmbH) erstellten Allgemeinen Verkaufs- und Dienstleistungsbedingungen, nachfolgend AVB genannt, gelten für alle Verkaufs- oder Dienstleistungsgeschäfte mit Empfängern (Unternehmern, Subjekten, die eine Geschäftstätigkeit ausüben), bei denen SF-FILTER als Lieferant oder Verkäufer auftritt. Die AGB sind Bestandteil aller vom Lieferanten unterbreiteten Angebote und der von ihm abgeschlossenen Verträge, es sei denn, es wurde mit einem bestimmten Kunden individuell und schriftlich etwas anderes vereinbart. Voraussetzung für den Abschluss eines Liefervertrags ist die Annahme durch den Lieferanten und die Übermittlung einer Bestellung durch den Kunden, die eine detaillierte Spezifikation der bestellten Waren, Produkte oder Dienstleistungen (Katalogcode der Ware, detaillierte Beschreibung der Ware, im Falle spezifischer Anwendungen die Bedingungen, unter denen sie verwendet werden soll), ihre Menge, das Lieferdatum, die Zahlungsbedingungen, die Lieferbedingungen, den Lieferort sowie eine Bestätigung der Annahme der Bestellung zur Ausführung durch den Lieferanten enthält. Die Erteilung eines Auftrags durch den Kunden bedeutet die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden AVB.
Form des Verkaufs
- Der Direktverkauf im Einzel- und Großhandel findet in den Niederlassungen des Unternehmens statt: Lubin, ul. Towarowa 10,
Bytom, ul. Kędzierzyńska 17. 2.
Verkauf von Waren mit Lieferung durch Speditionen.
II. Angebote und Bestellungen
- Die Annahme von Angeboten erfolgt schriftlich oder mündlich.
- Das Angebot muss Folgendes enthalten: Liste der angebotenen Waren, Warenmenge, Nettopreis, Zahlungsbedingungen, Liefertermin, Ablaufdatum des Angebots. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die angebotenen Waren zu verkaufen, bis eine Bestellung eingeht.
- Aufträge für Direktverkäufe werden mündlich oder schriftlich angenommen. Eine Anfrage muss ihnen nicht vorausgehen.
- Bestellungen für den Versandhandel werden telefonisch oder schriftlich, über die Webshop-Plattform, per E-Mail, per Brief an die Adressen der Niederlassungen des Unternehmens gemäß den folgenden Absätzen angenommen.
- Um einen Vertrag abzuschließen, sendet der Kunde eine Bestellung für den Kauf von Waren, Produkten oder Dienstleistungen schriftlich, per E-Mail, per Post an die Adressen der Niederlassungen des Unternehmens, wobei er mindestens eine detaillierte Spezifikation der bestellten Waren, Produkte oder Dienstleistungen angibt (Katalogcode der Ware, detaillierte Beschreibung der Ware, im Falle spezifischer Anwendungen, die Bedingungen, unter denen sie verwendet werden soll - (unter Bezugnahme auf das Verzeichnis oder die Bezeichnung der Ware auf der Grundlage des aktuellen Katalogs des Lieferanten oder eines vom Lieferanten erhaltenen Angebots), ihre Menge, das Lieferdatum, die Zahlungsbedingungen, die Lieferbedingungen, den Lieferort.
- Bezieht sich die Bestellung auf ein zuvor abgegebenes Angebot, ist es notwendig, die Nummer dieses Angebots auf der Bestellung anzugeben. Die Erfüllung der vorgenannten Anforderungen ermöglicht eine einwandfreie und zügige Bearbeitung der Bestellung. Wird die Angebotsnummer nicht angegeben, haftet der Lieferant nicht für etwaige Preisabweichungen auf der Mehrwertsteuerrechnung, die Nichtverfügbarkeit der Ware oder Abweichungen bei den in der ursprünglichen Bestellung angegebenen spezifischen Parametern der Ware.
- Der Lieferant haftet nicht für Fehler oder Auslassungen des Kunden im Inhalt der Bestellung sowie für eine fehlerhafte Auswahl der bestellten Waren oder Dienstleistungen durch den Kunden.
- Die technische Beratung durch den Auftragnehmer dient ausschließlich der Information und begründet keine Haftung des Auftragnehmers in diesem Zusammenhang.
III. Lieferfristen und -bedingungen
- Der Lieferant ist verpflichtet, die Ware zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen zu liefern, d.h. Datum und Ort der Lieferung, Menge, Art der Ware, Preis.
- Alle mit der Ware verbundenen Vorteile und Lasten sowie die Gefahr des zufälligen Verlustes oder der Beschädigung der Ware gehen im Moment der Freigabe der Ware aus dem Lager auf den Kunden über.
- Der Warenwert beinhaltet nicht die Lieferkosten.
- Die Lieferung der Ware (an die in der Bestellung angegebene Adresse) erfolgt durch Speditionen auf Kosten des Empfängers, es sei denn, der Lieferant erklärt sich in der Auftragsbestätigung bereit, die Lieferkosten zu übernehmen.
- Die Ware bleibt Eigentum des Lieferanten, bis der Lieferungsempfänger den Gesamtpreis für die bestellte und gelieferte Ware bezahlt hat (Sicherungsübereignung).
- Die Liefertermine der bestellten Waren sind in der Auftragsbestätigung angegeben. Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Liefertermin aufgrund von Umständen zu ändern, auf die er keinen Einfluss hat, insbesondere: Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Erfüllung der Verpflichtungen, die auf Seiten des Lieferungsempfängers liegen, einschließlich der Beibringung von: Spezifikationen für die Erbringung von Dienstleistungen, Konstruktionszeichnungen, Qualitätszertifikaten usw., die für die Ausführung oder Durchführung der Bestellung erforderlich sind, Änderung/Verlängerung des Liefertermins von Materialien, die für die Ausführung der Bestellung des Lieferungsempfängers erforderlich sind, Änderungen der Anweisungen des Lieferungsempfängers in Bezug auf Transportanweisungen, "Doming" von Waren, die Notwendigkeit, die Einzelheiten der Bestellung durch den Lieferanten mit dem Lieferungsempfänger abzustimmen. In den im vorstehenden Satz beschriebenen Fällen trägt der Lieferant weder gegenüber dem Abnehmer noch gegenüber dessen Auftragnehmern eine Verantwortung. Der Lieferant ist verpflichtet, den Abnehmer unverzüglich über den Eintritt der oben genannten Umstände zu informieren und einen neuen Liefertermin festzulegen.
- Teillieferungen sind zulässig, sofern der Lieferungsempfänger zuvor schriftlich oder mündlich sein Einverständnis erklärt hat.
- Wenn der Kunde in der Bestellung die Art der Abholung der Ware als "persönliche Abholung" angegeben hat, muss er die Ware innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Auftragsbestätigung abholen. Wird die Ware nicht abgeholt, wird der Auftrag storniert.
- Ist in den Zahlungsbedingungen "Vorauskasse" vorgesehen, kann sich die Lieferfrist um den Zeitraum des Zahlungsverzugs verlängern. Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem die Gutschrift auf dem Bankkonto des Lieferanten erfolgt.
- Falls die Zahlungsbedingungen eine Form der Nachnahme vorsehen, werden dem Lieferungsempfänger, der die Sendung nicht abholt, die Kosten für den Versand und die Rücksendung der Sendung an den Lieferanten in Rechnung gestellt.
- Der Lieferungsempfänger ist verpflichtet, die erhaltene Ware bei Erhalt der Lieferung zu prüfen. Bei Lieferungen durch Speditionen muss eine Beanstandung der Lieferung (Beschädigung der Sendung, fehlende Menge) durch ein Schadensprotokoll dokumentiert werden, das der Empfänger unmittelbar nach Erhalt des Pakets in Anwesenheit des Kuriers, der die Sendung zustellt, auf dem Dokument des Kurierdienstes erstellt. Wenn die Ware fehlerhaft ist oder die Menge nicht mit den Frachtbriefen oder den sich aus der Bestellung ergebenden Spezifikationen übereinstimmt, ist der Empfänger verpflichtet, den Lieferanten innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware vor jeglicher weiteren Verwendung (Verarbeitung) zu informieren. Gleiches gilt für sichtbare Schäden und/oder Mängel, die ohne zusätzliche Prüfungen oder Messungen erkennbar sind. Beschädigte oder mangelhafte Ware ist innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Mitteilung, jedoch nach Abstimmung der Versandart mit dem Lieferanten, an diesen zurückzusenden. Kommt der Abnehmer den vorstehenden Verpflichtungen nicht nach, so gilt die Lieferung als vorbehaltlos angenommen. Sofern nicht anders vereinbart, werden die zurückgesandten Waren innerhalb von 30 Tagen gegen mangelfreie Waren ausgetauscht oder deren Mängel behoben.
- Der Lieferant haftet nicht für Verzögerungen bei der Auslieferung der Waren, die durch das Transportunternehmen verursacht werden oder auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs des Lieferanten liegen. Der Lieferant haftet auch nicht für Geschäftsverluste, entgangenen Gewinn, Zeitverlust, Verdienstausfall und andere indirekte Verluste des Kunden. Bei Verträgen, an denen der Lieferant beteiligt ist und die mit Unternehmern geschlossen werden, ist die Mängelhaftung ausgeschlossen.
IV. Genehmigungen und Bescheide
Der Abnehmer ist verpflichtet, auf eigene Kosten alle gesetzlich erforderlichen Genehmigungen oder sonstigen behördlichen Entscheidungen für die Lieferung, Beförderung oder bestimmungsgemäße Verwendung der Ware einzuholen. Darüber hinaus hat der Lieferungsempfänger alle zusätzlichen Kosten oder Aufwendungen zu tragen, die dem Lieferanten im Zusammenhang mit der Verletzung der AVB durch den Lieferungsempfänger entstehen, d.h. z.B. zusätzliche Kosten für den Transport oder die Lagerung von nicht beanstandeten Waren durch Kurierunternehmen.
V. Zahlungen und Preise
- Der Zeitpunkt und die Form der Zahlung werden für jeden Lieferungsempfänger individuell durch den Verwahrer - Außendienstleiter vereinbart. Die Zahlungsfrist läuft ab dem Datum der Mehrwertsteuerrechnung.
- Die Entscheidung, die Zahlung per Überweisung vorzunehmen, wird für Empfänger in Betracht gezogen, die zuvor beim Lieferanten eingekauft und die folgenden Dokumente vorgelegt haben: - Antrag auf Überweisung und Gewährung eines Handelskredits - Kopie des MwSt.-R-Antrags - Auszug aus dem CEIDG (Zentrales Register für Unternehmenstätigkeit und -information) - Auszug aus dem KRS (Landesgerichtsregister).
- Bei Zahlung durch Überweisung gilt als Tag der Zahlung der Tag der Gutschrift auf dem Bankkonto des Lieferanten.
- Schecks und Wechsel werden ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht angenommen.
- Grundlage für die Festsetzung der Verkaufspreise ist die aktuelle Verkaufspreisliste oder ein vom Lieferanten aufgrund der Anfrage des Kunden unterbreitetes Angebot.
- Die in Prospekten, Katalogen, Broschüren, Anzeigen, Preislisten und anderen Materialien enthaltenen Angaben sind lediglich informativ und indikativ und stellen kein Angebot im Sinne des Gesetzes vom 23. April 1964 über das Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetzblatt 1964, Nr. 16, Pos. 93, mit Änderungen) dar.
- Die Produktpreise in den Angeboten sind Nettopreise. Zu den Nettopreisen wird die Mehrwertsteuer in der Höhe des geltenden Mehrwertsteuersatzes hinzugerechnet.
- Bei Angeboten in einer anderen Währung als PLN ist die Grundlage für die Abrechnung der durchschnittliche Wechselkurs, der von der Polnischen Nationalbank für eine bestimmte Währung am Tag vor dem Datum der Ausstellung der Mehrwertsteuerrechnung bekannt gegeben wurde. Bei vorausbezahlten Rechnungen ist die Grundlage für die Abrechnung der Transaktion der durchschnittliche Wechselkurs, der von der Polnischen Nationalbank am Tag vor dem Tag der Ausstellung der Proforma-Rechnung für eine bestimmte Währung bekannt gegeben wurde.
- Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Preise in den Fällen zu ändern, in denen dies aufgrund von Änderungen der Marktsituation, der Inflationsrate, des Anstiegs der Preise für Waren, Rohstoffe und Materialien gerechtfertigt ist.
- Das in Abs. 9 vorbehaltene Recht 9 vorbehaltene Recht gilt nicht für die vom Verkäufer in Terminangeboten genannten Preise.
- Bei Zahlungsverzug oder Überschreitung des Lieferantenkredits durch den Kunden wird die Ausführung von Aufträgen bis zur Leistung der entsprechenden Zahlungen ausgesetzt.
- Im Falle von Zahlungsrückständen ist der Lieferant berechtigt,: - die Ausführung bereits angenommener Aufträge zurückzuhalten, - die Erteilung fertiger Aufträge zu verweigern, - die Rechte des Abnehmers auf Zahlung durch Überweisung zurückzuhalten und die gewährten Rabatte zu widerrufen, - die Rechte des Abnehmers aufgrund des ihm gewährten Handelskredits zurückzuhalten.
VI. Beanstandungen und Rücksendungen.
- Die Grundlage für die Einleitung des Reklamationsverfahrens ist die unverzügliche schriftliche Reklamation mit der Beschreibung des reklamierten Mangels, bei Unternehmern beträgt die Frist 24 Stunden ab der Feststellung des Mangels, bei natürlichen Personen beträgt die Frist 7 Tage ab der Feststellung des Mangels. Der Abnehmer ist verpflichtet, den Lieferanten unter Beifügung eines Reklamationsprotokolls zu benachrichtigen.
- Der Lieferant ist verpflichtet, auf die gemeldete Reklamation innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des Erhalts des reklamierten Produkts über die Art und Weise ihrer Erledigung zu antworten. Falls es notwendig ist, ausführliche Tests, Gutachten oder Reparaturen der Ware beim Hersteller durchzuführen, kann die Reklamation innerhalb einer längeren Frist berücksichtigt werden, vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels VI.4 der AGB, vorausgesetzt, dass der Abnehmer innerhalb von 14 Tagen informiert wird.
- Die reklamierte Ware muss innerhalb von 3 Werktagen nach der Mitteilung der Reklamation, einschließlich des Reklamationsberichts, an den Lieferanten zurückgeschickt werden, jedoch nach Absprache mit dem Lieferanten über die Art des Versands und die Wahl des Kurierdienstes. Der Abnehmer wird von einem bevollmächtigten Mitarbeiter des Lieferanten schriftlich, mündlich oder auf eine andere von den Parteien vereinbarte Weise über das Ergebnis der Bearbeitung der Reklamation informiert.
- Reklamationen gelten nicht für unterdimensionierte Waren, die vom Empfänger verändert oder zersetzt wurden (einschließlich solcher, denen Symbole, Markierungen, zusätzliche Elemente usw. entzogen wurden).
- Der Empfänger hat nicht das Recht, Mängel auf Kosten des Verkäufers selbst oder durch Dritte zu beseitigen. Die im vorigen Satz genannten Handlungen führen zum Verlust der Garantie und der Gewährleistung, sofern eine solche besteht.
- Eine Beanstandung berechtigt nicht zur Zurückhaltung der Zahlung für die Ware oder einen Teil der Ware. Der Lieferant ist berechtigt, dem Abnehmer gegenüber die Realisierung seiner Forderungen aufgrund der Reklamation zurückzubehalten, bis der Abnehmer alle offenen Verbindlichkeiten beglichen hat.
- Im Falle der Ablehnung der Reklamation ist der Abnehmer verpflichtet, die reklamierte Ware innerhalb von 14 Tagen abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist wird die nicht abgeholte Ware auf Kosten des Empfängers an diesen zurückgeschickt.
- Alle mit einer unberechtigten Reklamation verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Empfängers.
VII. Gewährleistung
- Der Lieferant sichert zu, dass er bei seiner Tätigkeit auf seine Erfahrung zurückgreift und alle technischen Beratungen sowie angebotenen Produkte und Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt werden, vorbehaltlich des Inhalts von Punkt II, Abschnitt 8 der AVB.
- Der Lieferant gewährt eine Garantie für seine Waren und Produkte für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum des Wareneingangs, vorausgesetzt, dass die Waren ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit dem Verwendungszweck, den technischen Merkmalen, den Empfehlungen des Herstellers oder der Betriebsanleitung verwendet und gelagert werden.
- Der Lieferant haftet nicht für Folgen, die sich aus einer unsachgemäßen oder unbeabsichtigten Verwendung der Waren oder aus ihrer Verwendung unter besonderen Bedingungen ergeben, die bei der Bestellung nicht angegeben wurden.
- Der Lieferant haftet nicht für die natürliche Abnutzung der Ware, die sich aus ihrer ordnungsgemäßen Verwendung ergibt. Voraussetzung für die Haftung des Lieferanten für Mängel an der Ware ist, dass die Ware vom Lieferungsempfänger ordnungsgemäß gegen Oberflächenfehler geschützt wird, insbesondere durch sachgemäße Lagerung und Transport. Der Lieferungsempfänger ist darüber hinaus verpflichtet, die Waren so zu sichern, dass eine Feststellung und objektive Bewertung der gemeldeten Mängel jederzeit möglich ist.
- Bei Waren, Maschinen und Anlagen, die nach den Richtlinien des Lieferungsempfängers gebaut oder geändert werden, beschränkt sich die Haftung des Lieferanten auf die Herstellung solcher Waren oder die Vornahme solcher Änderungen, die diesen Richtlinien entsprechen und mit den Maßen, Montageparametern übereinstimmen, unter Ausschluss der Haftung für vom Lieferungsempfänger gelieferte Materialien und deren Eigenschaften. Der Lieferant übernimmt keine Konformitätsgarantie für die vorgenannten Produkte, die auf Wunsch und nach dem Konzept des Lieferungsempfängers hergestellt oder geändert wurden.
- Folgende Handlungen führen zum Verlust der Gewährleistungsansprüche und der Mängelhaftung: - unsachgemäße Montage, - unsachgemäße Bedienung, - Überschreitung der in den jeweiligen Datenblättern oder Angeboten angegebenen technischen Parameter, - Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, - Eingriffe in die Konstruktion ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten, - Eingriffe Dritter in die Substanz der Waren, Maschinen oder Geräte, einschließlich Reparaturversuche, Änderungen usw. - die Nichteinhaltung der in VI Ziffer 1 genannten Fristen.
- Gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen.
VIII. Höhere Gewalt
Bei Umständen, die außerhalb des Einflussbereiches des Lieferanten und des Bestellers liegen, insbesondere bei Produktions- oder Transportstörungen durch Streiks, Betriebsstörungen, Unfälle, örtliche oder nationale Notstände, Handelsstreitigkeiten, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben usw., kann die Lieferung nach schriftlicher Ankündigung bis zur Wiederherstellung normaler Verhältnisse entsprechend verzögert oder eingestellt werden.
IX. Schlussbestimmungen
- Der Auftraggeber hat nur dann das Recht, von den AVB zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer grob gegen die Bestimmungen der AVB verstößt.
- Diese AVB sowie deren spätere, schriftlich genehmigte Fassungen bilden einen integrierenden Bestandteil der zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge.
- Sollte sich eine der Bestimmungen der AVB als ungültig erweisen, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder anderer Fragmente der AVB.
- Die AVB gelten für alle Aufträge, die der Lieferant ab dem 01.01.2015 ausführt.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Rechte aus den AVB und dem die Parteien verbindenden Vertrag ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unter Androhung der Unwirksamkeit abzutreten.
- In Angelegenheiten, die in diesen AVB nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Die Parteien bemühen sich um eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung von Aufträgen und Reklamationen ergeben, die unter diese AVB fallen. Falls eine gütliche Einigung nicht möglich ist, ist das Gericht am Sitz des Lieferanten für die Beilegung der Streitigkeit zuständig.
- Alle vom Inhalt dieser AGB abweichenden Bestimmungen bedürfen einer schriftlichen Beschwerde unter Androhung der Unwirksamkeit beim Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten, d.h. bei einer Behörde für den Schutz personenbezogener Daten, wenn Sie feststellen, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen das geltende Recht für die Verarbeitung personenbezogener Daten verstößt. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig und gleichzeitig notwendig, um die Verpflichtungen des Anbieters im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Erfüllung des Vertrags zu erfüllen. Der Verwalter trifft keine automatisierten Entscheidungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, z. B. Profiling.