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Territorialer Anwendungsbereich, allgemeine Bedingungen

Für die Gesamtheit unserer Angebote, Verkäufe und Serviceleistungen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen CGV". Sie sind fester Bestandteil der Vertragsbeziehung. Abweichende oder ergänzende Bedingungen werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind.

Angebot

Die Angebote sowie die Abbildungen und Angaben in den Prospekten und Katalogen zu den Materialien und Abmessungen sind freibleibend. Angebote ohne Angabe einer Gültigkeitsdauer sind freibleibend. Wenn in einem Angebot die Gültigkeitsdauer angegeben ist, ist das Angebot nur unter der Bedingung gültig, dass der Auftrag vor Ablauf dieser Frist erteilt wird.

Bestellung / Lieferfristen

Alle mündlichen und schriftlichen Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von "SF-Filter" ausgeführt oder bestätigt wurden. Die Gesellschaft "SF-Filter" ist jederzeit - je nach Verfügbarkeit der Ware - in der Lage, Teilaufträge auszuführen. Reklamationen und Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder fehlender Lieferung können nicht akzeptiert werden.

Preis

Vorbehaltlich gegenteiliger Vereinbarungen gelten die am Tag der Übergabe des Auftrags gültigen Preise. "SF-Filter" behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Preise jederzeit anzupassen. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die zusätzlichen Kosten, die sich aus besonderen Wünschen ergeben, gehen zu Lasten des Käufers. 

Für Bestellungen unter dem Mindestbestellwert von € 50.- erheben wir einen Mindermengenzuschlag zzgl. MwSt.

Envoi

Der Versand erfolgt garantiert ab Bachenbülach. Bei allen Lieferungen werden die Transportkosten vom Kunden getragen. Der Nutzen und das Risiko gehen spätestens zum Zeitpunkt des Abgangs der Lieferung von unserem Lager auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teilabnahmen. Bei Vorliegen von nicht regulierbaren Kosten für den Kunden kann "SFFilter" die Durchführung von Lieferungen verweigern.

Zusendung von Mustern, Etiketten oder Prüfsendungen

Modell-, Muster- und Prüfsendungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Von der Anwendung dieser Bestimmung wird durch besondere Konventionen abgewichen. Im Falle einer Rücksendung innerhalb von 2 Monaten wird ein Betrag festgelegt, dessen Höhe sich nach dem Zustand der zurückgesandten Ware richtet.

Zahlung

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar, ohne dass ein Abzug vorgenommen wird. Eine Ausnahme bilden schriftlich festgelegte Sondervereinbarungen. Für Anlagen, die einen Betrag von Frs 30.000.- netto gelten die allgemeinen Lieferbedingungen der ASM (Association patronale suisse de l'industrie des machines): un acompte d'un tiers dans un délai d'un mois après la réception de la confirmation de commande chez l'acquéreur - un tiers, à l'expiration des deux tiers du délai de livraison - le reliquat dans un délai d'un mois après que le fournisseur aura fait savoir qu'il était prêt à livrer. Jede Rückgabebedingung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von "SF-Filter". Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Gesamtheit der gelieferten Produkte im Besitz der Gesellschaft "SF-Filter". Eine Rücknahme, Entschädigung oder Minderung von Zahlungen aufgrund einer Reklamation, einer Verzögerung der Lieferung oder einer von uns nicht anerkannten Straftat ist nicht zulässig.

Reklamationen wegen Fabrikationsfehlern

Reklamationen wegen Fabrikationsfehlern, bzw. jede Reklamation seitens des Käufers, müssen unverzüglich, in jedem Fall aber spätestens innerhalb von 8 Stunden nach Erhalt der Ware, gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden.

Garantie

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer die Bereitschaft zur Lieferung erklärt hat. Die Garantieverpflichtung gilt nur für Schäden, die durch Nichtbeachtung oder Nichtdurchführung von Wartungs- und Kontrollarbeiten entstanden sind, sowie für Schäden, die auf eine unsachgemäße Lagerung, Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, mangelhafte Wartung, übermäßige Beanspruchung, unzureichende Wartung, natürliche Korrosion und/oder andere Gründe zurückzuführen sind. Auch für indirekte Schäden, gleich welcher Art, kann die Firma "SF-Filter" nicht haftbar gemacht werden. Mobile Filtration: Die Gesellschaft "SF-Filter" garantiert die Qualität aller von ihr gelieferten Filter und übernimmt die Verantwortung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Fahrzeugen, wenn die einzige Ursache für die Defekte unbestreitbar auf dem Niveau eines von der Gesellschaft "SF-Filter" gelieferten Filters liegt. Die Garantie erlischt vorsorglich, wenn der Erwerber oder ein Dritter ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Firma "SFFilter" Reparaturarbeiten an der Ware vornimmt. Die Reparatur von Defekten erfolgt nach Wahl der Firma "SF-Filter" durch nachträgliche Korrektur oder durch Ersatzlieferung. In den Fällen, in denen die Gesellschaft "SF-Filter" den Erwerber oder einen Dritten ermächtigt oder beauftragt, die Reparatur durchzuführen, ist der Lieferant nicht verpflichtet, die Montage- und Demontagekosten in Rechnung zu stellen. Die Verantwortung des Lieferanten ist ausgeschlossen, wenn die Sendungen oder Anweisungen der Firma "SF-Filter" vom Käufer oder vom Lieferanten nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Eventuelle Schäden müssen innerhalb einer Frist von 24 Stunden gemeldet werden, und / oder das Filter, das Gegenstand einer Reklamation ist, einschließlich der ausgetauschten Teile, muss innerhalb einer Frist von 8 Stunden zur Prüfung bereitgestellt werden. Industriefiltration: Für Industriefiltration, Maschinen und Anlagen gelten die Garantiebestimmungen der ASM (Association patronale suisse de l'industrie des machines).

Reprise des marchandises

Der Erwerber hat keinen Anspruch auf die Rückgabe der von uns gekauften Waren, die wir auf reguläre Weise erworben haben. Une restitution requiert notre consentement exprès. Nur unzureichend erhaltene Waren und Emballagen werden zurückgenommen. Jede Rückerstattung erfolgt unter Anrechnung von Akten- und Lagerhaltungskosten.

Vollstreckungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Bülach. Die Gesellschaft "SF-Filter" behält sich das Recht vor, ihre Ansprüche vor jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen. Das anwendbare Recht ist das schweizerische Recht. Die gültige Version der CDV ist die Version in deutscher Sprache.